Erfahrungen der inklusiven Arbeit im Distanzunterricht

Kurz nach den Osterferien 2021 und zwölf Wochen im Distanzunterricht begann in Berliner Schulen wieder der Wechselunterricht. Wie lief denn eigentlich die Begleitung von “sozial benachteiligten” Schüler*innen an unseren Schulen?

Zeitlicher Verlauf der Schulschließungen

Im Dezember 2021 stiegen die COVID-Inzidenz Werte in Berlin. Am 13.12.2020 teilte die Senatsverwaltung für Bildung mit, dass ab dem 16.12 [1] kein Präsenzunterricht mehr in Schulen stattfinden soll. Anfang Januar (Pressemitteilung vom 3.3.2021 [2] informierte die Senatsverwaltung, dass „die Schulen … sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote wie … z. B. … Lernangebote in Kleingruppen“ machen werden. Kurz nach den Osterferien begann der Wechselunterricht nun für alle Klassen.

Wie lief denn die Unterstützung von sozial benachteiligten Schüler*innen an Berliner Schulen? Jetzt ist ein guter Moment, um zu prüfen, welche Erfahrungen es mit diesen Förder- und Unterstützungsangeboten in Berliner Schulen gibt. Wie fand die Unterstützung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen (also mit Förderbedarf) aber auch für andere Schüler*innen mit anderen Bedarfen ab? Haben wir etwas Neues erfahren über die Lernbarrieren, mit den Schüler*innen zu tun haben? Und vor allem, wer waren die Schüler*innen, die Unterstützung erhielten, welche Kriterien wurden angelegt?

In diesem Beitrag nehme ich vor allem zu der Situation an unserer Schule Bezug. Mit den Kolleg*innen, Schüler*innen und Eltern haben wir in dieser Zeit viel über das “wie” unserer Arbeit an der Schule diskutiert. Das nicht genau ausformulierte Ziel war, wie die Förderung die Schüler*innen mit Förderbedarf mit ihren Stärken, Problemen, erlebten Lernbarrieren und auch Schwächen sinnvolle gestaltet werden kann. Aber ist uns dies gelungen?

Die Zielgruppe

Sozial benachteiligte Schüler*innen umfasst eine weite und recht unterschiedlich interpretierbare Gruppe von jungen Menschen. Meistens wird diese Benachteiligung am Gerechtigkeitsbegriff festgemacht, die die zentralen Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit und Leistungsgerechtigkeit beinhalten [3]. Die gesellschaftlichen Ressourcen (Einkommen, Abschlüsse, berufliche Chancen…) sind zwischen gesellschaftlichen Gruppen mit unterschiedlichen Merkmalen (Gender, ethnische bzw. soziale Herkunft, Sprache, Region, Behinderung) nicht gerecht verteilt. Leistung ist nicht immer anhand von Kompetenzen oder Leistung verteilt.

Bei benachteiligten Schüler*innen kommen also soziale, familiäre und individuelle Voraussetzungen zum Tragen, die unterschiedliche Lernbarrieren schaffen. In der Schule als sozialer Ort kommen natürlich auch noch die interpersonellen aber auch intergesellschaftlichen Kommunikationen zum Tragen, auch wenn alle Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen sich um eine gerechte Behandlung der Schüler*innen

Die Ausgangslage an unserer Schule

In dem Beitrag Schüler mit Förderbedarf im Distanzunterricht wurde bereits die Situation an unserer Schule dargestellt. Im großen und ganzen hat sich an unserem Vorgehen nicht viel geändert:

  • Einzelförderung von Schüler*innen in der Schule auf Grundlage ihres Bedarfes (z.B. Förderbedarf aber auch die individuelle Situation, die mit den Klassenlehrer*innen geklärt wurde)
  • Kleingruppenarbeit, als es die Hygienesituation und -regeln zuließen
  • Unterstützung per Videocall und Telefon für die Schüler*innen, die nicht an der Schule waren
  • Zwei hauptsächliche Modalitäten der Unterstützung: Begleitung sowie erweiterte Hilfestellungen für Schüler*innen aber auch individuell abgestimmte Unterstützung
  • Enge Koordination innerhalb der Schule

Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg finden sich Anregungen und Hinweise für die Beschulung von Schüler*innen mit Förderbedarf (Hinweise zur sonderpädagogischen Förderung im Distanzunterricht). Zusätzlich hat das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg die Broschüre “Pädagogische Empfehlungen zum Lernen in Präsenz und Distanz – Wegweiser” mit einigen Hinweisen veröffentlicht. Auf Seite 12 werden auch Maßnahmen für benachteiligte Schüler*innen erwähnt:

Es hat sich als empfehlenswert gezeigt, wenn den Schülerinnen und Schülern, deren Lernumgebung nicht optimal ist, folgende Alternativen geboten werden
– Notbetreuung in der Schule (bei fehlendem Arbeitsplatz und/oder ungünstiger Arbeitsatmosphäre zu Hause)
– Versorgung mit einem digitalen Endgerät als Leihgabe (bei fehlendem Endgerät)
– Transfer des Lehrmaterials auf analogen Wegen (bei fehlendem Internetzugang und/oder bei fehlendem Drucker)
– Alle Fachlehrkräfte werden von den Klassenleitungen und Tutorinnen und Tutoren darüber informiert, wenn die Lernumgebung von Schülerinnen und Schülern suboptimal ist.

Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) 2021

Dennoch haben wir im Alltag festgestellt, dass diese Hinweise nur oberflächlich einen Rahmen bieten können. Im April haben ein Kollege und ich ein Gespräch geführt und die flankierende Begleitung von Schüler*innen einmal Revue passieren lassen. Das Ziel war eigentlich eine Folge für einen Podcast zu entwerfen, dies ist aber bisher noch nicht gelungen. Ich werde einige wesentliche Punkte zusammenfassen.

Erkenntnisse aus 12 Wochen Einzelbegleitung

Ein Gedanke zum Start war, dass aus der jetzigen Krise (auch des Bildungssystems) wichtige Schlussfolgerungen für zukünftige Bildung von Schüler*innen, die mit Lernbarrieren konfrontiert werden, gezogen werden können.

  • Vorbereitung: Bereits im Dezember konnten wir auf den Erfahrungen von Mai 2020 aufbauen. Dadurch konnten wir bereits Anfang Dezember mit der Planung und Organisation der Begleitung von Schüler*innen, bei denen Schwierigkeiten vermutet werden, beginnen.
  • Beziehungsarbeit mit den Schüler*innen: Durch die enge und regelmäßige Arbeit mit den Schüler*innen konnten tragfähige Beziehungen aufgebaut werden, durch die auch teilweise schuldistante Schüler*innen erfolgreich lernen konnten. Auf diesem Wege konnten auch die Schüler*innen schrittweise begleitet werden, immer selbstbestimmter zu lernen.
  • Strukturen der Einzelbegleitung: Wir konnten in enger Absprache mit den Kolleg*innen eine effektive Unterstützungsstruktur aufbauen, die sich sowohl an den individuellen Bedarfen der Kinder orientierte aber auch die Teilhabe am Distanzunterricht sicherstellen konnte. Durch diese Strukturen konnten wir auch für die Inklusion der Schüler*innen mehr erreichen. Ein Beispiel hierfür ist, wie ein Kind in der Einzelbegleitung auf eine Videokonferenz vorbereitet wurde und so während der Konferenz Erfolgserlebnisse hatte.
  • Mögliche Überforderung der Schüler*innen: Durch den Distanzunterricht und das Arbeiten auf einer Internetplattform fühlten sich viele Schüler*innen überfordert (Unübersichtlichkeit der Plattform, Schwierigkeiten eine Struktur in den eigenen Tagesablauf zu bekommen). Durch die Einzelbegleitung konnte mit den Schüler*innen gezielt an der Schaffung einer Struktur und Übersichtlichkeit der zu erledigenden Aufgaben gearbeitet werden.
  • Kooperation mit einzelnen Fachlehrer*innen: Für eine Reihe von Schüler*innen stellte sich nach 2-3 Wochen eine Routine heraus, gemeinsam zu überlegen, wie eine individuellere und differenziertere Förderung möglich war. So konnten schrittweise Aufträge angepasst, qualitativ differenziert oder vom Umfang reduziert werden, sodass sich Lernerfolge besser einstellen konnten.
    Da im Distanzunterricht Videokonferenzen verpflichtend stattfanden, waren Absprachen für die Organisation der Stundenpläne für die begleitenden Lehrer*innen notwendig. Oft mussten hierfür Stundenpläne verschiedener Klassen verglichen werden und die Schüler*innen entsprechend “geschoben” werden, damit sie auch an den Videokonferenzen teilnehmen konnten.
  • Flexibilität: Die Möglichkeit, in 1-zu-1 Situation aber auch in Kleingruppen arbeiten zu können, hat dazu geführt, dass die Schüler*innen gezielt motiviert werden konnten, um aktiv mitzuarbeiten.
  • Digital vorgegebene Struktur – individuelle Möglichkeiten: Wir haben festgestellt, dass es eine Spannung zwischen dem digitalen Lernen und der Kapazität der Schüler*innen gab, zu lernen. In den Einzelbegleitungen konnte so nachgesteuert werden, damit die Schüler*innen eine bessere Orientierung im digitalen Lernen erhielten.

Fazit

Zusammenfassend stellten wir fest, dass einige der entwickelten Strukturen und Kommunikationen während des Distanzunterrichts uns helfen können, inklusiver zu arbeiten. Um dies zu erreichen wird es wichtig sein, die Kommunikation an der Schule dahingehend zu verändern, dass der Austausch über die Schüler*innen verstetigt werden kann und die Informationen über die Kinder allen Kolleg*innen für die Verbesserung der Lernprozesse zur Verfügung stehen. Die momentanen Erfahrungen können dazu führen, dass der Unterricht auch im Präsenzunterricht durchlässiger wird. Dies ist aber nur möglich, wenn die Schulentwicklung diese Erfahrungen berücksichtigt.

Fußnoten