Wie gründet man ein Integrationsunternehmen II

Eine relativ neue Form der Teilhabeförderung für schwerbehinderte Menschen wurden um die Jahrtausendwende Integrationsprojekte in das SGB IX aufgenommen. Ihre Aufgaben werden klar beschrieben:

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) […] zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt […] Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne (SGB IX §132)

Die Rolle von Integrationsunternehmen muss hier genauer definiert werden. Durch die gesetzlichen Vorhaben unterliegen sie Beschränkungen und müssen in einem bestimmten Rahmen agieren. Sie können in gewisser Weise als soziale Unternehmen gesehen werden, die zwar wirtschaftlich handeln aber nicht in erster Linie auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern auf die Lösung eines wahrgenommen sozialen Problems.

Spröde Theorie

Um ein besseres Verständnis für die Funktion von Integrationsunternehmen zu bekommen, müssen sie in den Bereich der beruflichen Teilhabe eingeordnet werden. Organisatorisch und im Sinne der UN-Konvention sind drei Ebenen zu unterscheiden: der Mensch mit Behinderung, das Unternehmen und die zuständigen Behörden (Agentur für Arbeit, Integrationsamt,Verwaltung für Soziales). Die Ebene von Beschäftigungs- oder Qualifizierungsträgern wird hier außen vor gelassen, da sie eine zusätzliche Leistung sind.

Integrationsunternehmen ordnen sich, wie klassische soziale Einrichtungen zwischen den drei Ebenen ein. Sie nehmen in soweit eine Sonderrolle ein, die Möglichkeiten und Gefahren birgt. Die Möglichkeiten liegen in der Verbindung von wirtschaftlichen Ansätzen in Unternehmen mit auf individuelle Aspekte konzentrierte sozial-pädagogischen Ansätze. Die Gefahren liegen in der schrittweisen Schaffung des Selbstzweckes und Institutionalisierung der Hilfen. Dies kann gerade auf dem Arbeitsmarkt zu Schwierigkeiten führen, wenn Integrationsunternehmen sich unabdingbar machen. Sie können Gefahr laufen, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Klein zu werden innerhalb des Arbeitsmarktes.

In Integrationsunternehmen können grob in zwei wichtige Handlungsbereich gesehen werden: die Bereiche des wirtschaftlichen Betriebes und die der sozialen und pädagogischen Begleitung. Beide erfordern eine personelle Ausstattung die den guten Betrieb ermöglicht. In der Regel ähneln diese Unternehmen denen des allgemeinen Marktes, sprich es wird eine Dienstleistung angeboten oder Güter produziert. Schwerbehinderte Menschen nehmen so am Leben in der Gemeinschaft und dem Arbeitslaben teil. Darüber hinaus kann es aber noch spannender werden, wenn neue Modelle entwickelt werden, die tiefer in den Arbeitsmarkt hineinwirken und die Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen ermöglichen.

In diesem Fall hätte das Unternehmen keinen klassischen Produktionsbereich, sonder würde als ein Bindeglied zwischen der sozialen und wirtschaftlichen Sphäre funktionieren. Schwerbehinderte Menschen wären im Integrationsunternehmen angestellt, ihre Teilhabe am Arbeitsleben findet aber im allgemeinen Arbeitsmarkt statt. So ein Modell der kooperativen Beschäftigung könnte es der Personengruppe mit kognitiven Beeinträchtigungen ermöglichen, sich außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung zu suchen.

So long….


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