Entwurf deutscher Staatenbericht zur UN-BRK

Das deutsche Institut für Menschenrechte hat auf seinen Seiten den 1. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt. Heute, am 30. Juni 2011, findet im deutschen Institut für Menschenrechte hierzu eine Veranstaltung statt. Dieser Bericht muss von der Bundesregierung im Rahmen der Verpflichtungen der UN-BRK an den Menschenrechtsrat übermittelt werden.
Der Bericht ist anhand der Artikel der Konvention gegliedert und berichtet über die bereits in Deutschland existierenden Aktivitäten in diesem Bereich. Für “make it work” sind vor allem die Bereiche Beschäftigung und Internationale Zusammenarbeit interessant und werden kurz erläutert.

Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

Im Bereich Arbeit wird auf ähnlichen Bundesregierungberichten der letzten Jahre auf (z.B. Behindertenbericht 2009). Nach der Darstellung der gesetzlich verankerten Förderungen im Bereich Beschäftigung und Behinderung werden verschiedene Programme zur Verbesserung der Beschäftigung behinderter Menschen erwähnt (wie Initiative Inklusion, job4000, job – Jobs ohne Barrieren). Im Anschluss werden die Rolle der Ausbildung für behinderte Menschen und auch die WfbMs als wesentliche Elemente in diesem Bereich beschrieben.
Die Darstellungen lassen keine Kritik an dem bestehenden System erkennen. Die Quote zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen wird hoch gelobt, obwohl sie bisher noch nicht den Anteil von 5% behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht hat. Die Rolle der Berufsbildungswerke wird ebenfalls hoch gelobt, obwohl eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen häufig nicht den Einstieg in Unternehmen schaffen. Auch die WfbMs werden als wichtiger Bereich für die Beschäftigung behinderter Menschen angesehen, obwohl dies segregierende Einrichtungen sind.
Zusammenfassend werden weder neue Aspekte noch kritische Töne deutlich. Dass die Politik und viele Maßnahmen im Bereich Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen bisher nicht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe erreicht haben fehlt insgesamt:

  1. Fehlende langfristige Beschäftigungsmodell zwischen den WfbMs und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen;
  2. Immer noch eine Bevorzugung von WfbMs, wie auch explizit im Bericht dargestellt, die zu einer Verzerrung im Bereich Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen führen;
  3. Fehlende Konzepte mit ausreichender Sozialraumorientierung;

Interessant ist, dass die Lobbyarbeit stark sichtbar wird. So findet sich zu dem Thema Berufsbildungswerken ein Satz komplett aus einer Studie für die Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke wieder:

Die Berufsbildungswerke bieten denjenigen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung während der Ausbildung auf besondere medizinische, psychologische, pädagogische oder sonstige Hilfen angewiesen sind. (aus: Entwurf 1. Staatenbericht auf S. 60)

In einem Bericht vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln für die BAG der Berufsbildungswerke findet sich exakt der gleiche Satz auf S. 46 unter der Überschrift 4.2 Geförderte Zielgruppen:

Die Berufsbildungswerke bieten denjenigen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung während der Ausbildung auf besondere medizinische, psychologische, pädagogische oder soziale Hilfen angewiesen sind. (aus: Insitut der deutschen Wirtschaft: Kosten und Nutzen der beruflichen Rehabilitation junger Menschen mit Behinderungen oder funktionalen Beeinträchtigungen – eine gesamtwirtschaftliche Analyse. Köln, 10. August 2010)

Diese Ähnlichkeit ist kein eindeutiger Beweis, lässt aber dennoch vermuten, dass die entsprechenden Interessenvertretungen im sozialen Bereich stark sind. Im Gegenzug stellt sich auch die Frage, warum nicht auch aus Veröffentlichungen von Verbänden behinderter Menschen entsprechende Stellen finden.

Artikel 32 – Internationale Zusammenarbeit

Dieser Berichtsteil ist recht kurz gehalten und beschreibt recht genau die Anstrengungen, die von der Bundesregierung unternommen wurden. Kritisch kann angemerkt werden, dass leider Maßnahmen fehlen, die aus dem internationalen Bereich nach Deutschland hinein wirken (z.B. Aktionsplan Berlin zur UN-BRK, das Projekt NUEVA uas Österreich, das nach Deutschland wirkt).

Was fehlt

Für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen und dem echten Mainstreaming in alle Bereiche, die sie betreffen fehlt unter anderem der Hinweis auf die Organisation der Eingliederungshilfe. Sie wird nur im Bereich der Leistungen erwähnt aber nicht in dem wichtigen Punkt der Einbeziehung behinderter Menschen in Entscheidungsprozesse (z.B. §§ 5 und 77 des SGB XII fehlt komplett.

Fazit

Der Bericht ist kein großer Wurf. Er beschreibt einen Status quo, der das bestehende konserviert und die Lücken nicht deutlich macht. Wie der 1. Staatenbericht von den Vertretern der deutschen Behindertenbewegung und anderen zivilstaatlichen Akteuren aufgenommen wird darf gespannt beobachtet werden.

So long….


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