Handbuch für Parlamentarier

Im Deutschen Bundestag wird morgen am 24. März 2011 ein Handbuch für Parlamentarier über die UN Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Es ist die Übersetzung eines englischen Handbuches (das Handbuch ist auch als PDF erhältlich, das bereits 2007 von den Vereinten Nationen in Englisch und Französisch erstellt wurde. In sieben Kapiteln informiert es über die UN Konvention, wie sie beobachtet werden kann, wie sie gezeichnet und ratifiziert werden kann, die Beziehung der Konvention zu nationaler Gesetzgebung, praktische Umsetzungsvorschläge und die Einrichtung nationaler Institutionen. Besonders der Punkt der Umsetzung ist im Moment hier in Deutschland besonders wichtig, wenn wir an den Nationalen Aktionsplan oder auch den immer noch ausstehenden Staatenbericht denken.

Vielleicht hätte eine frühere Übersetzung dazu geführt, dass wir im Jahr 2011 doch schon ein Stück weiter in der Umsetzung der UN-Konvention wären. Aber besser eine späte als gar keine deutsche Übersetzung des Handbuches. Mal sehen, wie der Begriff “Inklusion” auf den Seiten (Seitenzahlen im PDF Dokument) 19, 27, 28, 46, 64, 90, 96, 97, 100, 131 (Übersetzung Artikel 3), 139 (Übersetzung Artikel 19), 142 (Übersetzung Artikel 24) und 144 (Übersetzung Artikel 144) der englischen Version geführt wurde. Wir hatten das Problem ja bereits in der deutschen Übersetzung der UN-Konvention.

So long ….


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