Das BMAS will Inklusion ohne zu viel Inklusion

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird morgen wohl einen ersten Entwurf eines Aktionsplanes für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorstellen. Hierzu werden Vertreter/innen mit Behinderung eingeladen, um sie darüber zu informieren. Das Dumme ist, dass das BMAS mit ihrem Vorgehen wohl bereits die Kernidee der Konvention verletzt, nämlich die Teilhabe behinderter Menschen an diesem Prozess (Artikel 4 General Obligations):

In the development and implementation of legislation and policies to implement the present Convention, and in other decision-making processes concerning issues relating to persons with disabilities, States Parties shall closely consult with and actively involve persons with disabilities [Hervorhebung durch den Autoren], including children with disabilities, through their representative organizations.

Würde das BMAS die UN Konvention wirklich ernst nehmen, dann wären behinderte Menschen bereits vorher in diesen Prozess eingebunden worden. Die jetzige Information von Verbänden und behinderten Menschen zeigt aber bereits, dass die Menschen, deren Rechte durch diese Konvention zu 100% wahrgenommen werden sollen nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Dies zeigt eine wunderbare und absurde Situation, die hier in Deutschland besonders unter schwarz-gelb deutlich wird: Die Menschen, die an der Konvention mitgearbeitet haben und maßgeblich geprägt haben werden von der hiesigen Regierung nicht ernst genommen. Auch wäre eine bessere Transparenz wünschenswert. Tragischer Weise spiegelt dieses Vorgehen eine sehr deutsche Arbeitsweise wider, die auch in anderen Bereichen, wie z.B. der Bildungspolitik, zu sehen ist.

Es bleibt zu hoffen, dass die sich trotzdem noch Dinge bewegen und eine inklusive Politik hierzulande umgesetzt wird.

So long….
(Berlin, eigene Quellen)


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