Bundestagsdebatte zum Nationalen Aktionsplan

Am Freitag den 18.3.2011 hat der deutsche Bundestag über die UN CRPD debattiert. In der Debatte ging es vor allem um den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. An der Debatte haben nicht viele Abgeordnete teilgenommen, was entweder darauf schließen lässt, dass das Wochenende bereits wichtiger war als das Thema oder – noch schlimmer – das Thema insgesamt als unwichtig von vielen Abgeordneten angesehen wird. Der Nationale Aktionsplan wird wohl im Mai 2011 veröffentlicht werden, was bereits eine Verspätung von zwei Monaten ist.

Herr Fuchtel, Staatssekretär des BMAS hob bereits zu Anfang hervor, dass bei der Gestaltung des Nationalen Aktionsplans Verbände und Organisationen von behinderten Menschen einbezogen werden sollen. Dies ist seiner Ansicht nach gelungen. Herr Fuchtel stellt vor allem die finanziellen Erfolge heraus. So wurden in 2009 mehr als 47 Milliarden für Rehabilitation und Eingliederungshilfe ausgegeben. Was dies in der Qualität bedeutet, sagt er nicht. Andere Verbände sehen das durchaus anders. Sie kritisieren das Lavieren des BMAS und auch dass die Inhalte des Nationalen Aktionsplanes nicht ausreichend die Interessen der Zivilgesellschaft als solches beinhalten. Der Deutsche Behindertenrat hatte bereits im Mai letzten Jahres ein umfassendes Dokument veröffentlicht, das auf verschiedene Aspekte in diesem Zusammenhang hinweist. Doch zurück zu der Sitzung.

Die Standpunkte der Fraktionen sind gegensätzlich und es lassen sich verschiedene Meinungen herausschälen:

  • SPD Fraktion: Der Aufschlag von Frau Hiller-Ohm führt das Beispiel des Aktionsplanes in Rheinland-Pfalz an. Auf allgemeiner Ebene fordert sie, dass in allen Politikbereichen Behinderung berücksichtigt werden sollen.
  • FDP Fraktion: Recht weit am Anfang von Frau Molitors Beitrag wird die Unterstützung der FDP für Förderschulen deutlich, da dies im Wohle des Kindes sein soll. Sie bezieht sich zudem auf einen gemeinsamen Antrag der CDU und FDP Bundestagsfraktion, der leider nur recht viel heiße Luft enthält und nicht konkrete Schritte z.B. im Bereich Beschäftigung einfordert.
  • CDU Fraktion: Nun ja, analog zu einer Bundeskanzlerin, die sich nicht sehr eindeutig positioniert, liest sich auch der Beitrag der CDU Fraktion. Frau Michlak verweist auf Konsultationprozesse mit allen Partnern und in den föderalen Strukturen Deutschlands, die nicht so schnell vonstattengehen in der Umsetzung der UN CRPD. Was sie unterschlägt ist, dass die Länder der Konvention bereits am 26.3.2009 in der Ratifizierung bereits diesem Dokument zugestimmt haben und eigentlich keine große Debatte auf dieser Ebene liegen sollte. Ansonsten gab es von Seiten der CDU keine neuen Beiträge.
  • DIE LINKE Fraktion: Die LINKE fordert etwas konkreter eine bodenständige Förderung des Sports für behinderte Menschen und – wesentlich konkreter – den Kostenvorbehalt aus §13 des SGB XII zu streichen.
  • Die Grünen Fraktion: Markus Kurth steht für eine Inklusion, die nicht auf Kostenvorbehalte achtet. Er fordert, dass es nicht um einen Nachteilsausgleich der auf einer Behinderung basiert geht, sondern um Teilhabeansprüche. Auch wenn sich dies akademisch liest, ist das ein wesentlicher Punkt, der im Kontext des sozialen Modells der Behinderung zu sehen ist.

In diesem Schlagabtausch fehlte die Substanz. Die kleineren Oppositionsfraktionen führen konkrete Beispiele an aber die größeren bleiben bei allgemeineren Aussagen.

Was fehlt….

Eine ganze Menge bleibt unangesprochen.

  • Wie sieht die Struktur des Nationalen Aktionsplanes aus und warum wird dieser nicht öffentlich gemacht. Dies könnte eine bessere Partizipation ermöglichen
  • Wieso wird über die allgemeine schlechte Lage von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt gesprochen, ohne Kernprobleme zu konkretisieren? Dies wäre zum Beispiel ganz konkrete Maßnahmen um gerade Menschen mit intellektuellen oder psychischen Behinderungen nachhaltig Unterstützung zu geben, die nicht auf dem Niveau der un-inklusiven Werkstätten liegen aber auch nicht den Arbeitgebern zu viel abfordern.
  • Ein Ende von Ausschreibungen im Bereich der beruflichen Teilhabe in der Ausbildung und Beschäftigung. Hier ist eine Vielfalt vonnöten, damit in Wahrnehmung einer sozialen Interaktion behinderte Menschen aber auch Unternehmen als Zielgruppe der beruflichen Teilhabe gesehen werden
  • Wenn schon vom SGB XII und dem Kostenvorbehalt geredet wird, warum dann nicht auch darüber, wie Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene und in den Ländern. Konkret: Aufnahme von Behindertenräten in §5 des SGB XII, damit die Verhandlungen der Kommunen und Länder nicht alleine den Kostenträgern und Trägern der Freien Wohlfahrt überlassen wird
  • Ein gesundes Persönliches Budget, dass erstens im Rahmen des Sozialpolitischen Dreiecks lebt und von Leistungsträgern, die eine ausreichende inklusive Qualität mitbringen?
  • Und dann bleibt da noch Artikel 32 “Internationale Zusammenarbeit” der UN CRPD. Wird dieses Thema in den Nationalen Aktionsplan aufgenommen? Das wäre ein Gewinn, denn dann können wir hier in Deutschland noch von anderen Ländern lernen, wie Inklusion gehen kann.
  • So long….


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