Inclusion2010: Berichtserstattung für Menschenrechte

Die Vielzahl von Workshops und Seminaren zu verschiedenen Themen der Behindertenrechtskonvention, intellektueller Behinderung und Inklusion lässt einen schnell den Überblick verlieren. Ein Thema, das in Deutschland bisher nur am Rande Beachtung findet ist das des Monitoring (der Überwachung) der Konvention. In einem Workshop am ersten Tag stellen der Herr Valentin Aichele, Leiter der deutschen Monitoring Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, und Frau Camille Latimier (Human Rights Officer von Inclusion Europe) diese Prozesse von zwei Perspektiven dar.
Herr Aichele beschrieb das Monitoring aus der Perspektive eines Juristen, der hauptsächlich in Deutschland gearbeitet hat. Seine Kernfragen sind im wesentlichen was Monitoring im Kontext der Behindertenrechtskonvention ist und wie Monitoring durchgeführt werden kann. Monitoring sind in Kürze nichtstaatliche Aktivitäten, die die Übereinstimmung und der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in einem Staat beobachten und systematisch kommentieren. Monitoring wird von der Behindertenrechtskonvention gefordert.
Durchführende Organe sind zivilgesellschaftliche Stellen unter besonderer Einbeziehung behinderter Menschen. Das Komitee des Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen in Genf berüccksichtigt sie Befunde. Monitoring setzt sowohl an der individuellen Mikroebene aber auch der Makroebene, den Strukturen und generellen Entwicklungen, an.
Herausforderungen des Monitoring im Fall der Behindertenrechtskonvention ist vor allem, wie behinderte Menschen einbezogen werden können. Dies ist aber nur möglich, wenn es entsprechende Rahmenbedingungen herrschen. Für die Akteure im Monitoring ist ein inklusiver und kooperativer Rahmen notwendig. Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt die Kooperation als nationale Menschenrechtsinstitution durch regelmäßige Treffen Deutschland.
Frau Camille Latimier ging in ihrer Präsentation stärker auf die praktische Ebene der staatlichen Berichtserstattung für die Behindertenrechtskonvention ein. Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, müssen nach zwei Jahren einen erstmaligen Bericht und im Anschluss alle zwei Jahre einen periodischen Bericht an das Komitee für Menschenrechte der Vereinten Nationen einreichen. Das Komitee berät dann die Staaten in speziellen Punkten und stellt eine Roadmap auf, in dessen Rahmen die Staaten dann eventuelle Mängel beseitigen sollen. Die staatlichen Berichte sollen die Anforderungen der Richtlinien erfüllen.
Für Nichtregierungsorganisationen besteht die Möglichkeit der Schattenberichtserstattung an zwei Stellen. Sobald der staatliche Landesbericht gesandt wurde, kann der Schattenbericht in entsprechender Form (möglichst in gedruckter Form) eingereicht werden. Eine weitere Möglichkeit besteht, zum Zeitpunkt der Empfehlungen durch das Komitee nochmals ergänzende Informationen einzugeben. Nichtregierungsorganisationen können auch Staaten bei der Berichterstattung unterstützen, müssen sich aber auch abgrenzen, um schließlich die Staatenberichte kritisieren zu können.
Wichtiges Element in diesem Berichtsprozess ist die Kooperation zwischen Nichtregierungsorganisationen. Dadurch kann der Bericht anwendbarer werden und konkrete Lösungen für Probleme im Land präsentiert werden. Der Fokus kann auf einzelne Themen eingehen, entsprechend den Erfahrungen und dem Wissen. Die Sessions des Komitees der Menschenrechte der der Vereinten Nationen können unter der Seite des Komitees der Vereinten Nationen abgerufen werden. Bisher ist nur der Bericht aus Spanien verfügbar.

In Deutschland ist die Rolle des Berichterstattungswesens für die Behindertenrechtskonvention bisher noch unbekannt. Aus diesem Grund war diese Session wichtig für die Information über die Strukturen, die durch die Behindertenrechtskonvention vorgegeben werden. Ob sich allerdings die entsprechenden Akteure hier „zusammenraufen“ können, um zeitnah in diesem Prozess eine Rolle zu spielen bleibt noch abzuwarten.

So long…..


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