Handbuch für Parlamentarier auf Deutsch

Gestern, am 24.3.2011, wurde das Handbuch über die Umsetzung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung für Parlamentarier veröffentlicht. Der erste Blick richtet sich natürlich auf die Übersetzung von Inclusion im Englischen Original.

  • In den meisten Fällen wird Inclusion mit Einbeziehung übersetzt (im deutschen PDF Dokument: S. 26, 34, 35, 53, 71, 97, 138, 145, 150). Dies sind 9 Stellen.
  • Spannend ist der Absatz, in dem es um Bildung und Erziehung geht (S. 103 PDF Dokument). Zu den Erläuterungen “Arbeit und Beschäftigung” (Artikel 27 auf S. 100 des deutschen PDFs) wird ebenfalls Inklusion genutzt. Hier werden konkret “inklusive Bildung” und Inklusion genutzt. Dies ist, im Gegensatz zu der deutschen Übersetzung des Artikels 24 (Bildung), eine wesentlich bessere Wortwahl. In der offiziellen deutschen Übersetzung von Artikel 24 wurde Inclusion mit Integration übersetzt. Einige Organisationen vermuten, dass diese Übersetzung auf eine Entscheidung der KMK zurückzuführen ist (Siehe dazu S. 12 und dort vor allem die Fußnote 64 Dokument des DIMR).
  • Im Anhang des Handbuches befindet sich der deutsche Text der UN Konvention. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten. Stringent wird hier die offizielle Übersetzung genutzt. Im Fall der Übersetzung von Artikel 24 (Bildung) wird natürlich Inlcusion mit Integration übersetzt.

Was sagt uns das?

Obwohl es zu begrüßen ist, dass das Handbuch für Parlamentarier nun, fast vier Jahre nach der englischen Erstveröffentlichung deutschen Parlamentariern zur Verfügung gestellt wird, ist dies wieder eine vergebene Möglichkeit, bereits bei den Begrifflichkeiten anzusetzen. Sicherlich können Worte nur Worte sein und keine Handlungskonzepte. Aber, gerade Inklusion ist ein wichtiger Begriff, der im Völkerrecht ein Novum darstellt, wie es anschaulich im Dokument “Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll” (2008) des DIMR beschrieben wird:

„Inklusion“ ist außerdem ein neuer, aus dem Englischen kommender völkerrechtlicher Begriff, der ohne Weiteres im Deutschen übernommen werden könnte. Seine inhaltliche Bestimmung ist alles andere als abgeschlossen, sondern vollzieht sich im Zusammenhang eines offenen Interpretationsprozesses. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass die im Namen der „Inklusion“ vorgetragenen Ansprüche auf eine Öffnung gesellschaftlicher Bereiche für die effektive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über das hinaus gehen, was traditionell mit „Integration“ gemeint ist: Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum zu schaffen auch für Behinderte, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen (Hervorhebung des Autoren) – gerade auch von Menschen mit Behinderungen – von vornherein besser gerecht werden.

Wie bereits in der deutschen Übersetzung der UN-Konvention wurde auch in dem Handbuch für Parlamentarier die Unterstützung eines gesellschaftlich wichtigen Konzeptes nicht weiter durch eine angemessene Übersetzung gefördert. Es ist hoffentlich davon auszugehen, dass dieses Handbuch von vielen Menschen genutzt wird, da es die UN-Konvention für “Spezialisten” und Laien erläutert.

So long….