Wie gründet man ein Integrationsunternehmen V: Die Rückmeldung vom FInanzamt

Wie in Beitrag IV beschrieben ist die Gesellschaftsform die Basis für ein vernünftiges Funktionieren des Integrationsunternehmens. Eine Schwierigkeit ist die angemessene Formulierung des Gesellschaftsvertrages. Nachdem Anfang Juli der erste Entwurf an das Finanzamt geschickt wurde, kam nun Ende Juli die erste Rückmeldung. Nach einer ersten Ernüchterung ist diese aber nicht so schlecht:

  • Klare Formulierung des Personenkreises. In dem Entwurf wurde die Personengruppe als “Menschen mit Behinderungen und sozial benachteiligten Personen” beschrieben. Da der Begriff sozial benachteiligten Personen zu unklar ist, musste hier eine Anpassung an “Hilfsbedürftige” geschehen
  • Da das Integrationsunternehmen eng mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes kooperieren wird, erwähnt der Gesellschaftsvertrag Partnerunternehmen. Dies ist im Rahmen der Abgabenordnung nicht ohne weiteres möglich. Die Anpassung wird nun “individuelle Integrationsberatungen für Menschen mit Behinderungen von Partnerunternehmen des im Aallgemeinen Arbeitsmarktes” sein
  • Die Auflösungsklausel nennt einen gemeinnützigen Verein. Hierfür muss eine Bestätigung vorliegen, dass dieser Verein wirklich gemeinnützig ist
  • Es muss noch eine weitere Erläuterung hinzugefügt werden, wer die Gründungskosten übernehmen soll

Der Vertrag wurde bereits überarbeitet aber ein Telefonat mit dem Finanzamt wird dennoch notwendig sein, um alle Fragen geklärt zu haben.

So long…


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