Internationale Zusammenarbeit und Behinderung

In den letzten Tagen habe ich mich wieder etwas mehr mit der Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Der Artikel 32 “Internationale Zusammenarbeit ist von meiner Perspektive aus einer der interessantesten Teile, da er in einen neuen Bereich der Menschnrechte vorstößt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen nimmt dieser Artikel die Internationale Zusammenarbeit in eine Denschnrechtskonvention auf. Das heisst, dass die ratifizierten Länder ebenfalls sicherstellen müssen, diesen artikel zu berücksichtigen. Frau Degener (evangelische FH Bochum) hat in ihrem Artikel “Welche legislativen Herausforderungen bestehen in Bezug auf die nationale Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Länder?” (in behindertenrecht 2/2009, S.8)  auf ebendiesen Umstand hingewiesen.

Dieser Präzedenzfall wird in Deutschland wohl noch einiges Kopfzerbrechen hervorrufen. Ein kurzer Blick in die (löschwütige) Wikipedia zeigt schon, dass Artikel 32 nicht auftaucht. Auch die Google Suche ist nicht sonderlich ergiebig. Die GTZ hat bereits im Jahr 2007 eine Studie in Auftrag gegeben, die die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention im Zusammenhang internationale Zusammenarbeit untersucht. Es gibt eine Kurzfassung der Studienergebnisse “Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit”, die auf der GTZ seite als Papierversion zu beziehen ist. Daneben gibt es inzwischen einige Ansätze bei der GTZ, Behinderung etwas genauer zu betrachten.

Es stellen sich aber eine Reihe von Fragen, wie die Umsetzung dieses artikels in Zukunft aussehen kann. Interessant wäre z.B. ob im Rahmen diese Artikels nicht eventuell auch Deutschland als ein Land gesehen werden kann, dass Entwicklung nötig hat? Entwicklungsland Deutschland, diese Vermutung liegt nicht so fern, wenn wir uns die Strukturen der beruflichen Eingliederung ansehen oder auch die großen Träger betrachten, die wegen ihrer schieren Größe ein enormes Machtpotential haben.

Ein weitere Frage wäre, ob weiterhin das “Monopol” für internationale Zusammenarbeit bei den üblichen Verdächtigen der Entwicklungszusammenarbeit liegt? Ist es nicht möglich, dass auf einmal ein kleines Integrationsunternehmen aus Köln der Partner für den Bereich kooperative Beschäftigungsformen wird?

So long….


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