Zur Umsetzung der UN-Konvention in Berlin

Am 10. Juni 2011 wurde dem Berliner Abgeordnetenhaus eine Information zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Diese Initiative ergibt sich bereits aus der 46. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30. April 2009 und einer weiteren Konkretisierung aus der 64. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit, berufliche Bildung und Soziales vom 4. November 2011. Am 11. Mai diesen Jahres forderte der Hauptausschuss folgendes:

SenIntArbSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 22. Juni 2011 die von den Senatsverwaltungen eingereichten Konkretisierungen mit Umsetzungs- und Handlungsbedarf für den Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen vorzulegen.

Vorläufige Eckpunkte der Umsetzung der UN-Konvention

Das vorgelegte Dokument unterteilt sich in zwei Teile:

  • Einen allgemeinen Teil mit 10 Schwerpunkten zu Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit/Beschäftigung, Beteiligung, Teilhabe, Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, Sicherstellung und Überprüfung
  • Einen Aktions- und Maßnahmenplan im Land Berlin

Allgemeiner Teil

Die im allgemeinen Teil umrissenen Punkte bieten Eckpunkt für die Schaffung eines gleichberechtigten Umfeldes und der Barrierefreiheit. Hier findet sich unter anderem das Bekenntnis zur “inklusiven Bildung” in Berlin, allerdings ohne eine genauere Ausdifferenzierung wer an der Umsetzung teilhaben wird und welche Strukturen angesprochen werden. Für den Punkt Arbeit und Beschäftigung wird gefordert, weitere inklusive Beschäftigungsangebote zu entwickeln, vor allem durch Integrationsprojekte (Integrationsfirmen) für erwerbsgeminderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Leider fehlt auch hier ein struktureller Vorschlag, wie eine langfristige Unterstützung zwischen der WfbM und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen aussehen kann. Ein dritter enorm wichtiger Punkt für viele Menschen mit Behinderung ist die Beteiligung an der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften. Dies ist besonders wichtig in der Eingliederungshilfe (Wohnen und Arbeiten). Hier zieht sich das Papier leider auf eine weiche Formulierung zurück, dass “Menschen mit Behinderung bzw. die sie vertretenden Organisationen aktiv einbezogen” werden. Einbeziehung ist ein schwammiger Begriff und kann nicht sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in wichtigen Gremien wie der Berliner Vertragskommission für Soziales (KO75) aktiv beteiligt werden an den Verhandlungen.

Aktions- und Maßnahmenplan

In der Planung fällt positiv auf, dass Aspekte wie Migration, Frauen, Barrierefreiheit, leichte Sprache, Sozialraumorientierung stark betont werden. Das starke Bekenntnis im Bereich “Leistungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation” zu personenzentrierten Ansätzen ist positiv zu werten. Vor allem das Teilziel 9 “Verbesserung in den allgemeinen Arbeitsmarkt”. Dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze aus WfbMs ist ein wichtiger Weg hinaus aus arbeitsmarktfernen Einrichtungen. Weiterhin ist ein klarer Wille zu NEUEVA zu erkennen. Dies ist ein Ansatz der nutzerorientierten Evaluierung von vor allem Wohndiensten. Eine besondere Überraschung ist der Aktionsplan zu internationaler Zusammenarbeit. Hier stellt der Senat positive Ziele auf, die es verstärkt ermöglichen können, von anderen Ländern zu lernen.

Kurzes Fazit

Das vorliegende Dokument bietet gute Ansatzpunkte, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Einige Punkte sind wichtig und werden betont (Bildung, Migration und Behinderung, Beschäftigung, internationale Zusammenarbeit). Die Kürze des Planes und die allgemeinen Aspekte werden erst bewertet werden können, wenn der Plan umgesetzt wird. Ein wesentlicher Mangel ist, dass nicht in der Beteiligung vom Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe ein stärkerer partizipativer Ansatz gewählt wurde, der sie direkt an den wichtigen Entscheidungen über die Struktur und Ressourcen hier beteiligt. Wie gesagt, “Einbeziehung” ist sehr allgemein und schwammig. Eine direkte Beteiligung und ein konkretes Bekenntnis, die durch das Sozialgesetzbuch XII geschaffen Strukturen um Menschen mit Behinderung in den Verhandlungen und Entscheidungen zu erweitern, wäre ein innovativer Schritt gewesen, ganz im Sinne der UN-Konvention.

So long…


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