Internationaler WHO Bericht über Behinderung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird am 9. Juni einen internationalen Bericht über Behinderung veröffentlichen. Nach den vorliegenden Informationen wird der Bericht von verschiedenen Grundannahmen ausgehen:

  • Armut und Gesundheit: Zwischen Armut und Behinderung besteht eine starke Verbindung und sie bedingen sich gegenseitig. Dies betrifft vor allem 80% aller Menschen mit Behinderung, die in Entwicklungsländern leben. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann hier zu einer Veränderung führen.
  • Evidenz über Behinderung: Obwohl die Zusammenhänge von Armut und Behinderung sowie der Entstehung und den Auswirkungen von Behinderung allgemein bekannt sind, liegt wenig verlässliche Information darüber vor. Diese Lücke wird als eine Motivation für den Bericht genannt.
  • Erfolgreiche Erfahrungen nutzen: Weltweit gibt es gute Beispiele, wie Inklusion gefördert werden kann und zur Verfügung gestellt werden muss.

Aus diesen Grundlagen ergibt sich die Zielsetzung des Berichtes:

Regierungen und die Zivilgesellschaft soll eine umfassende Beschreibung der Relevanz von Behinderung, Rehabilitation und Inklusion auf Basis der recherchierten Antworten und Empfehlungen für Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene erhalten, basierend auf möglichst guter wissenschaftlicher Datenlage (eigene Übersetzung).

Die Arbeiten an diesem Bericht laufen bereits seit 2007. Viele staatliche und nichtstaatliche Organisationen wurden und werden hier eingebunden aus ca. 100 Ländern. Die Anlage dieses Berichtes und die Einbeziehung verschiedener Akteure zeigt, dass die WHO ernsthaft versucht, Menschen mit Behinderungen in ihrem Sozialraum zu erfassen und nicht mehr nur auf medizinische Aspekte zu reduzieren. Ein weiteres spannendes Großprojekt mit einer menschenrechtlichen Ausrichtung ist die Gemeindenahe Rehabilitation. Rehabilitation ist dieser Ansatz nicht mehr an sich. Es ist eher ein breit angelegter gesellschaftlicher Ansatz, um Barrieren zu beseitigen und eine breite gesellschaftliche Basis zu schaffen, damit Inklusion Realität werden könnte.
Im deutschen Kontext kann von diesen Initiativen gelernt werden. Sowohl die Anlage und Konsultationsprozesse für den internationalen Bericht können ein Beispiel sein für die Entwicklung des Nationalen Aktionsplanes in Deutschland. Und die Ansätze der gemeindenahen Rehabilitation sind von Deutschland höchst relevant in der Schaffung von individuell angelegter Ansätzen im Sozialraum, im Gegensatz zu den Angeboten großer Träger, die in ihrer Umorientierung in Richtung ambulanter Angebote immer noch nicht wesentlich an die UN-Konvention heran gekommen sind.

So long…


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