Behindertenbericht der Bundesregierung

Der Behindertenbericht 2009 der Bundesregierung wurde am 15.7.2009 veröffentlicht und unternimmt den Versuch, die Lage behinderter Menschen darzustellen. Im Vergleich zu vorherigen Berichten fällt eine Knappheit auf und der überwiegende Blick auf Initiativen, die während der letzten Jahre unternommen wurden. Interessant ist der Blick auf die VN Behindertenkonvention und das AGG. Dies kann aber nicht über wesentliche Schwächen des Berichtes hinweg täuschen, von denen hier drei Bereiche schlaglichtartig angerissen werden.

(1)Der Bericht ist wenig konkret in Bezug auf harte Daten. Das Kapitel Bildung bringt durchaus harte Daten in Bezug auf Arten der Beeinträchtigung. Relevante Schlüsse werden hier allerdings nicht gezogen, außer des Selbst-bashings der Bundesregierung, die Selbstvertreterverbänden recht gibt. Gerade die größte Gruppe von Schüler/innen mit dem Schwerpunkt wird nicht weiter thematisiert, obwohl dies relevant wäre in Hinblick auf Hintergründe dieser Personengruppen. Wie sehen die Anteile von Menschen mit Beeinträchtigungen aus, die einen Migrationshintergrund haben oder deren Familien verstärkt vom Arbeitslosengeld II abhängig sind? An dieser Stelle würden vermutlich tiefer gehende strukturelle Verwerfungen in Deutschland zu Tage treten.
(2)Die Schlussfolgerungen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind sehr knapp und wenig hilfreich. Es wird nicht darauf eingegangen, welche strukturellen Mängel hier vorliegen. Die WfbMs können sich einerseits eine starke Lobbymaschine gönnen, die auf verschiedenen Ebenen aktiv werden kann. Zweitens haben viele WfbMs eine Größe erreicht, die reguläre Förderung zum alleinigen strukturellen Überleben benötigt. Ein kleiner Rechen versuch. Die WfbMs haben 2007 275.492 Mitarbeiter/innen mit Behinderung. Gehen wir davon aus, dass im berufsbildenden Bereich 30.000 Menschen mit Beeinträchtigungen begleitet werden. Das sind bei einem Betreuungsschlüssel 1:6 direkt begleitende Mitarbeiter. Für die restlichen 245.492 Mitarbeiter/innen nehmen wir den Schlüssel 1:12. Wir kommen im Bildungsbereich auf 5.000 und im Arbeitsbereich auf ca. 20.458 Mitarbeiter/innen in der Begleitung. Vergessen wir nicht den Schlüssel 1:120 für den sozialen Dienst (ca. 2296) dann sind wir bei pädagogischem Personal von 25.754, auch ohne den administrativen Überbau eine beachtliche Zahl, die sich mit dem gefährdeten Autobauer Opel verglichen werden kann.
(3)Der Bericht geht nicht auf die unterschiedlichen Definitionen von Beeinträchtigung und Behinderung ein, die im pädagogischen, beruflichen, medizinischem und statistischen Bereich genutzt werden. Dies wäre erhellend, weil auch hier wieder gerade an den Übergängen im Leben Bruchstellen deutlich werden, die zu Diskriminierung und Ausschluss führen können.
Diese drei Beispiele sind Punkte, an denen der Bericht ansetzen sollte, um irgendwann mal an die wirklich strukturellen Aspekte heran reicht.

Es gibt wahrscheinlich eine Reihe von Gründen, dass der Bericht zahnlos ist und nicht an die wahren Probleme angeht. Es ist aber deutlich, dass dieser Bericht ein Feld absteckt, in dem es erst jetzt mit der Konvention für die Rechte behinderter Menschen vielleicht nachhaltig etwas Leben kommt.


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