4. Sitzung der Vereinten Nationen zur UN CRPD

Vom heutigen 7. September findet in New York die 4. Sitzung der Staatenkonferenz zur UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Diese Staatenkonferenzen wurden durch Artikel 40 “Conferences of State Parties” der Konvention festgeschrieben. Die diesjährige Sitzung hat als Schwerpunkte Umsetzung der UN Konvention durch internationale Zusammenarbeit, politische und zivile Teilhabe sowie Arbeit und Beschäftigung.

Für Make it Work sind vor allem die Themen Internationale Zusammenarbeit und Arbeit/Beschäftigung von Interesse.

Internationale Zusammenarbeit

Ausgehend von der Tatsache, dass die Mehrzahl der Menschen mit Behinderung in Entwicklungsländern leben fordert die Konvention eine bessere Einbeziehung in die internationale Zusammenarbeit. Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen der Zusammenarbeit, wie den Millenniums Entwicklungszielen oder auch Armutsreduzierungsstrategien vernachlässigt. Durch diese UN Konvention wurde erstmals in der Geschichte internationale Zusammenarbeit in eine Menschenrechtskonvention aufgenommen. Die wesentlichen Instrumente sind Capacity Building, Forschung und technische Hilfen. Innerhalb der UN gibt es verschiedene Einstiegspunkte, an denen das Thema eingebracht werden kann. Auch darüber hinausgehend können die internationalen multilateralen Organisationen aufgefordert werden hier aktiv zu werden. Die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben sind zudem aufgefordert, hier aktiv zu werden.
Im Zentrum dieses Themas stehen die Beziehung von Geldgeber und -empfänger, gute Erfahrungen in der inklusiven Entwicklung, Erhebung von Daten oder die Kooperation von verschiedenen Agenturen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Die Frage, wie denn inklusive Entwicklung (Stichwort inklusive Indikatoren) gemessen werden kann stellen sie sich nicht.

Arbeit & Beschäftigung

Die UN Konvention stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihren Forderungen zu Arbeit und Beschäftigung. Als Basis für ein gerechtes Einkommen aber auch für die allgemeine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind diese beiden Bereiche von hoher Wichtigkeit. In der Staatensitzung sollen vor allem die praktische Umsetzung, die Wirkung sowie der Erfolg von Maßnahmen, die Einbindung verschiedener Akteure /Arbeitgeber oder Gewerkschaften) und auch die Beteiligung von Selbstvertreterorganisationen erreicht werden.

Begleitet wird die Sitzung durch eine Reihe spannender Veranstaltungen, die sich alleine schon lohnen würden zu besuchen.

Mal wieder ist es schade, dass von deutscher Seite keine große Teilnahme an dieser Sitzung kommuniziert wurde und es sehr unbekannt ist in Deutschland.

So long…


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